Psychotherapie 

nach dem Heilpraktikergesetz

Mit meinem heilpraktisch-psychotherapeutischen Angebot biete ich Ihnen einen fundierten Rahmen zur Bearbeitung tiefergehender und persönlicher Fragestellungen. Ich arbeite nach dem personenzentrierten Ansatz, dabei ist eine empathische, kongruente und wertschätzende Haltung die Basis für eine vertrauensvolle Beziehung. In Abstimmung mit Ihnen, Ihren Wünschen und Anliegen können Elemente der Achtsamkeitspraxis in die therapeutische Arbeit integriert werden.

Wirkweise des Personenzentrierten Ansatzes

Es ist im Leben sehr selten, dass uns jemand zuhört und wirklich versteht – ohne gleich zu urteilen. Das ist eine sehr eindringliche Erfahrung. (Carl Rogers, Ohio 80er Jahre)

Der personenenzentrierte Ansatz – früher Gesprächspsychotherapie –  geht auf Carl Rogers zurück und ist ein humanistisches Therapieverfahren. Zentrales Merkmal ist das Vertrauen in die Selbstheilungskraft, die konstruktive Veränderungsprozesse in Gang setzt, um Ihnen den Glauben an Ihre Stärken zurückzugeben und Wege aus Krisen und Leid zu finden.

Eine personenzentrierte Psychotherapie ist geeignet für alle, die:

Rahmenbedingungen

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich KEINE Kassenzulassung. Die Kosten der Behandlung müssen Sie SELBST tragen. Ein Vorteile liegt im unkomplizierten Zugang, unabhängig von Arzt oder Krankenkasse. Sie benötigen keine Überweisung durch einen Arzt,  es werden keine Diagnosen bzw. Berichte an externe Stellen (Krankenkassen) weitergegeben,  die Dauer der Behandlung und die Abstände zwischen den Terminen können an ihre individuelle Situation angepasst werden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass Sie nicht warten müssen, bis ein Arzt ihre Belastung als Kriterium für eine Diagnose anerkennt. Sie können frühzeitig etwas für ihre psychische und mentale Gesundheit tun. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist für mich selbstverständlich. 


Kosten der Behandlung:

Einzeltermine: á 50 min. 75,- Euro
Paargespräche : á 75 min. 90,- Euro

Ausfallhonorar: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24h vorher ab, ansonsten gilt der Termin als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfall-Honorar in voller Höhe zu zahlen.